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Bundes und Kantons Aktualitäten

Nun sind die Bundesrats Wahlen gemacht und die Karten neu gemischt.

Alle mal eine sehr Interessante Wahl die kaum noch zu überbieten war. Nun wird die Zukunft es zeigen ob die Schweizerischen Sozialwerke gestärkt und gesichert bleiben! Im nachfolgenden Bericht sieht man eben genau dieses nicht. Ihre Meinung können Sie in unserem Forum unter der Rubrik Politik einfügen. Besten dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

IV-Betrüger werden künftig bespitzelt.

Mit der 5.IV-Revision soll Versicherungsbetrug rascher und gezielter bekämpft werden. Neu sind zur Sicherstellung von Beweisen auch Observationen möglich.
Ziel der 5. IV-Revision, die Anfang 2008 in Kraft tritt, ist eine schnellere Eingliederung, wie es an einer Medienkonferenz am Montag in Bern hiess. Zudem sollen Behinderte vermehrt erwerbstätig bleiben können. Mit generell verbesserten Abklärungsmassnahmen, aber auch mit einer konsequenten und koordinierten Bekämpfung des Versicherungsbetrugs sollen die IV-Mittel noch gezielter zu Gunsten der Versicherten eingesetzt werden können. Für die Betrugsbekämpfung stehen zwei Instrumente im Vordergrund, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilte. Und zwar haben die IV-Stellen neu die Kompetenz, Spezialistinnen und Spezialisten für gezielte Abklärungen beizuziehen. Mit der Neuerung werde die heute unsichere Rechtsgrundlage für verdeckte Ermittlungen als ultima ratio gegen verdächtige Versicherte geklärt. Daneben sollen künftig die Ergebnisse von Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit systematisch auch der IV gemeldet werden. Für die IV seien solche Informationen wichtig im Zusammenhang mit der Berechnung des Invaliditätsgrades. Ausgangspunkt für die gezielte Bekämpfung des Versicherungsbetruges sei die Triagierung sämtlicher laufender Dossiers anhand von einheitlich definierten Kriterien, um Fälle mit Betrugspotenzial rasch der Betrugsbekämpfungs-Fachgruppe der IV-Stellen zur gezielten Überprüfung zuweisen zu können. Neu sind zur Sicherstellung von Beweisen laut Mitteilung auch Observationen möglich. Wenn Unstimmigkeiten in den Dossiers einzelner Versicherten vorliegen, kann die IV nun aktiv und gezielt nach begründeten Verdachtsmomenten suchen, um anschliessend je nach Fall Anzeige bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden zu erstatten. Auf diese Weise soll sicher gestellt werden, dass eine Strafverfolgung nicht dem Zufall überlassen wird.